Neuerungen auf dem Friedhof Midlum

Nachricht Friedhof Midlum, 06. Juni 2026

Neuerungen auf dem Friedhof Midlum

Neuerungen auf dem Friedhof Midlum

Seit Anfang März gelten auf dem Friedhof Midlum eine neue Friedhofsordnung sowie eine neue Friedhofsgebührenordnung. Damit treten einige Änderungen und Neuerungen in Kraft, über die wir Sie hier kurz informieren möchten.
Für zukünftige Bestattungen wurden die Liegefristen neu festgelegt:
Bei Erdbestattungen beträgt die Ruhezeit künftig 25 Jahre, bei Urnenbestattungen 20 Jahre.
Darüber hinaus gibt es neue Grabfelder für Urnenbeisetzungen wie das „Heidebeet“ und das „Staudenbeet“. Sogenannte Baumgräber befinden sich derzeit noch in der Umsetzung und werden in Kürze zur Verfügung stehen.
Neben den bereits bekannten pflegefreien Erdreihengräbern entlang des Weges zum Ehrenmal wird das Angebot erweitert. Links am Hauptweg sind zwei Mustergräber angelegt und dienen als Anschauungsbeispiele. Ergänzend werden Reihengrabstätten für Erdbestattungen als Rasengräber angeboten, die mit eingelassener Grabplatte gestaltet werden.
Auch im Bereich der teilanonymen Urnengrabstätten gibt es eine Ergänzung: Neben den Grabstätten im Gemeinschaftsfeld – das kürzlich wegen eines Pilzbefalls neu bepflanzt werden musste – wird der „Pfad der Ruhe“ eingerichtet. Dieser Bereich bietet eine naturnahe Bestattungsform in waldähnlicher Umgebung. 

Veränderungen haben viele von Ihnen bereits im Bereich der Abfallentsorgung bemerkt. Hier bitten wir um besondere Beachtung: Der bisherige Container wurde entfernt. Stattdessen stehen nun Körbe zur Verfügung, in denen ausschließlich kompostierbare Abfälle entsorgt werden dürfen.
Hintergrund ist die erhebliche Kostenbelastung: Die Entsorgung eines Containers mit gemischtem Müll kostet derzeit etwa 750 bis 800 Euro – und dies bis zu viermal im Jahr. Diese Ausgaben können von den Nutzungsberechtigten des Friedhofs Midlum nicht getragen werden. Die Neugestaltung des Abfallbereiches dient daher sowohl der Kostenreduzierung als auch dem Umweltschutz.
Nicht kompostierbare Materialien wie Kunststoff- und Metallanteile – insbesondere Kunststoffkörper von Kränzen, Gitter, Bänder, Nylonfäden, Drähte, Kranzschleifen, Pflanztöpfe oder Grablichter – dürfen dort nicht abgelegt werden. Diese Materialien müssen wieder mit nach Hause genommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Wichtig: Diese Regelung gilt unverändert seit November 1992 und ist somit nicht neu.
Gleichzeitig haben Sie als Nutzende die Möglichkeit, den entstehenden Kompost für Ihre eigene Grabbepflanzung zu verwenden und so auf den Kauf zusätzlicher Blumenerde zu verzichten.
Wir bitten Sie herzlich um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.

Ihr Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Midlum als Friedhofsverwaltung
 

Erinnerungsgarten